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Omnibus-Führerschein Klasse D: Busse mit mehr als 8 Sitzen

Busführerschein erklärt: Was brauchst du für Klasse D und DE, wie läuft die Ausbildung und welche Unterlagen sind nötig?

Was ist Klasse D?

Die Fahrerlaubnisklasse D berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz – also Omnibusse. Auch mit Anhänger bis 750 kg zulässigem Gesamtgewicht darfst du fahren.

Die Ausbildung vermittelt nicht nur fahrerisches Können, sondern auch den Umgang mit dem „großen Fahrzeug": Sozialvorschriften (Lenkzeiten), Bremsen, Reifen, Abfahrtkontrolle und vieles mehr. Ein verantwortungsvoller Job mit Perspektive.

Omnibusse mit mehr als 8 Sitzen
Mindestalter: 24 Jahre
Vorbesitz Klasse B nötig
Befristung: 5 Jahre

Klasse D1: Die kleine Variante

Klasse D1 ist die „kleine Schwester" von D – sie berechtigt zum Führen von Bussen mit bis zu 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. D1 schließt D1E mit ein.

Wichtig: D1 und D schließen sich gegenseitig NICHT ein. Wer D erwirbt, bekommt automatisch D1 mit dazu. Aber wer nur D1 hat, darf keine größeren Busse fahren.

Klasse DE: Omnibus mit Anhänger

Die Erweiterung DE berechtigt zum Führen von Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit über 750 kg zulässigem Gesamtgewicht.

Voraussetzung ist der Besitz der Klasse D. DE schließt automatisch BE, D1E und C1E mit ein.

Voraussetzungen

Mindestalter

24 Jahre für D und DE. Für gewerbliche Nutzung ist eine Grundqualifikation nach BKrFQG erforderlich.

Vorbesitz Klasse B

Klasse B ist Voraussetzung für D und DE – ohne B keine Omnibus-Fahrerlaubnis.

Einschluss

D schließt D1 ein. DE schließt BE, D1E und C1E mit ein.

Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung umfasst Doppelstunden zu je 90 Minuten. Je nach Vorbesitz gelten unterschiedliche Anforderungen:

Ersterwerb (Vorbesitz B): 12 x Grundstoff + 18 x klassenspezifischer Stoff
Erweiterung von C1: 12 x Grundstoff + 12 x klassenspezifischer Stoff
Erweiterung von C: 8 x klassenspezifischer Stoff
Erweiterung von D1: 8 x klassenspezifischer Stoff

Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung umfasst bei Erweiterung von B oder C1 (über 2 Jahre Vorbesitz, in Klammern unter 2 Jahren):

Grundausbildung: 33 (45) Stunden á 45 Minuten
Überlandfahrten: 12 (22) Stunden
Autobahnfahrten: 8 (14) Stunden
Nachtfahrten: 5 (8) Stunden

Erforderliche Unterlagen

MPU – Zeugnis über körperliche und geistige Eignung
Augenärztliches Zeugnis
Ärztliche Untersuchung
Biometrisches Lichtbild
Erste-Hilfe-Kurs
Führungszeugnis

Busführerschein – ein Beruf mit Zukunft

Der Omnibus-Führerschein ist der Einstieg in einen krisensicheren Beruf. Busfahrer werden überall gesucht – im ÖPNV, im Fernbus, in der Touristik oder im Werkverkehr. Eine Ausbildung vermittelt dir alles, was du für die Prüfung und den Berufsalltag brauchst.

Informiere dich bei einer anerkannten Fahrschule über die nächsten Schritte.

FAQ – Häufige Fragen

Ist die Klasse D befristet?

Ja. Anders als Klasse B ist die Busfahrerlaubnis auf 5 Jahre befristet. Vor Ablauf musst du eine erneute ärztliche Untersuchung und einen Sehtest machen.

Kann ich mit D auch Kleinbusse fahren?

Ja. D schließt D1 mit ein – du darfst also auch Busse mit bis zu 16 Sitzen fahren. Umgekehrt gilt das aber nicht: D1 berechtigt nicht zum Führen größerer Busse.

Brauche ich für D eine Grundqualifikation?

Wenn du den Busführerschein gewerblich nutzen willst (z. B. im Linienverkehr), ist eine Grundqualifikation nach BKrFQG erforderlich. Diese wird separat erworben und ist keine Voraussetzung für die Führerscheinprüfung selbst.

Was ist der Unterschied zwischen D und DE?

D berechtigt zum Führen von Omnibussen ohne Anhänger oder mit Anhänger bis 750 kg. DE erweitert das um die Berechtigung, Omnibusse mit schwereren Anhängern (über 750 kg) zu fahren.

Interesse am Busführerschein?

Informiere dich bei einer anerkannten Fahrschule über D oder DE.

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