4 Unterrichtseinheiten (á 90 Minuten) theoretischer Unterricht zu Verkehrsregeln und Technik für A1-Fahrzeuge.
Was ist B196?
Die Schlüsselzahl 196 ist ein besonderer Eintrag im Führerschein. Sie berechtigt Inhaber eines PKW-Führerscheins (Klasse B), unter bestimmten Voraussetzungen Krafträder der Klasse A1 zu führen – also 125er-Motorräder mit bis zu 15 PS (11 kW).
Anders als bei einem regulären A1-Führerschein musst du keine vollständige Prüfung ablegen. Stattdessen genügt eine spezielle Schulung, die du machen kannst. Am Ende erhältst du eine Teilnahmebescheinigung, die du bei der Führerscheinstelle einreichst.
Für wen ist B196 interessant?
B196 ist ideal für alle, die bereits den PKW-Führerschein haben und gelegentlich mit einem 125er-Motorrad fahren wollen – etwa für Kurzstrecken in der Stadt, als Zweitfahrzeug oder als Übergangslösung vor einem vollen Motorradführerschein.
Die典型ischen Fälle:
- Du bist über 25 und hast seit 5 Jahren Klasse B – und willst gelegentlich 125er fahren
- Du möchtest Motorradluft schnuppern, bevor du einen vollen A1- oder A2-Führerschein machst
- Du nutzt ein Leichtkraftrad als Zweitfahrzeug und willst keinen zusätzlichen Führerschein
Wichtig: B196 ist kein Aufstieg in den normalen Führerscheinweg. Das heißt: Wer über B196 verfügt und später einen regulären A1-Führerschein machen will, muss trotzdem den vollständigen Weg über die Stufenausbildung gehen.
Voraussetzungen
Die Schulung
Die B196-Schulung ist deutlich kürzer als ein regulärer Motorradführerschein:
5 Unterrichtseinheiten (á 90 Minuten) praktische Ausbildung auf dem Übungsplatz und im Straßenverkehr.
Nach Abschluss erhältst du eine Teilnahmebescheinigung für die Führerscheinstelle.
Was darfst du mit B196 fahren?
Mit B196 darfst du alle Krafträder der Klasse A1 fahren:
- Leichtkrafträder mit bis zu 125 ccm Hubraum
- Maximale Motorleistung: 11 kW (15 PS)
- Verhältnis Leistung/Leergewicht: max. 0,1 kW/kg
Wichtige Einschränkung: Nur in Deutschland
Die Schlüsselzahl B196 berechtigt dich nur zum Führen von A1-Fahrzeugen innerhalb Deutschlands. In anderen EU-Ländern oder im Ausland gilt die Eintragung unter Umständen nicht – hier solltest du vor einer Reise mit dem Motorrad prüfen, ob die Schlüsselzahl anerkannt wird.
Für eine dauerhafte Nutzung im EU-Ausland empfiehlt sich ein vollständiger A1-Führerschein. Informiere dich bei einer anerkannten Fahrschule über die Möglichkeiten.
FAQ – Häufige Fragen
Ist B196 das gleiche wie ein A1-Führerschein?
Nein. Der A1-Führerschein ist ein eigenständiger Führerschein mit voller Prüfung. B196 ist nur eine Schlüsselzahl, die in den bestehenden B-Führerschein eingetragen wird. Der Vorteil: schneller und günstiger. Der Nachteil: nur in Deutschland gültig und kein Aufstieg in höhere Klassen.
Kann ich mit B196 auch im Ausland fahren?
In der Regel nein – oder nur eingeschränkt. Innerhalb Deutschlands bist du mit B196 auf der sicheren Seite. Für Urlaubsfahrten mit dem Motorrad ins Ausland empfehlen wir, vorher zu prüfen, ob die Schlüsselzahl im jeweiligen Land anerkannt wird. Im Zweifel hilft ein vollständiger A1-Führerschein.
Wie lange dauert die B196-Schulung?
Die Schulung umfasst 4+5 Unterrichtseinheiten – in der Regel an einem Wochenende oder verteilt über wenige Tage. Danach erhältst du die Bescheinigung und reichst sie bei der Führerscheinstelle ein.
Gibt es eine praktische Prüfung?
Nein. Bei B196 gibt es keine Prüfung im klassischen Sinne. Die 5 Unterrichtseinheiten sind eine Schulung, nicht eine Prüfung. Nach Abschluss erhältst du eine Teilnahmebescheinigung – ohne Prüfung, ohne separaten Termin bei der Prüfstelle.
Interesse an B196?
Informiere dich bei einer anerkannten Fahrschule, ob B196 das Richtige für dich ist oder ob ein vollständiger A1-Führerschein besser passt.